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Galerie Verordnungen Der Historiker Reinhart Koselleck hat den Begriff der gegensätzlichen Zeitlichkeit geprägt: Geschichte kann als Kontinuität, Zyklus, Wiederholung begriffen werden. Für die Politik bedeutet das, daß Neuerungen in einer Tradition stehen müssen. Geschichte kann aber auch als ein sich ständig erneuernder Bruch mit der Vergangenheit begriffen werden. Für die Politik heißt das, daß Neuerungen aufgrund neuer Tatsachen durchgesetzt werden müssen. Verordnungen bewegen sich in der Regel an dieser Bruchstelle: Herrschende versuchen per Dekret, Neues gegen Altes durchzusetzen. Das beginnt mit simplen Gebührenerhöhungen und endet bei schwerwiegenden gesellschaftlichen Eingriffen, etwa zum Schutz oder zur Verfolgung von Minderheiten. Um solche Neuerungen effizient durchsetzen zu können, müssen die Regelungen verständlich sein. Im Gegensatz zu philosophischen oder theologischen Abhandlungen, die in Fremdsprachen geschrieben und diskutiert wurden, überwiegt deshalb bei gesetzlichen Bestimmungen die Landessprache. Suche nach Themen Abgaben - Beurkundung - Cammer-Contracte - Duell - Ehe - Feuer - Finanzen - Forst - Gant - Gebet - Glücksspiel - Kleidung - Konkurs - Landwirtschaft - Lotterie - Militär - Münzen - Naturalien - Polizei - Recht - Scheintod - Schulpflicht - Seuchen - Stadtrecht - Steuer - Tax - Tod - Zoll Suche nach Orten, Regionen und Ländern Baden - Basel - Bern - Bonn - Dänemark - Danzig - Dresden - Erfurt - Glückstadt - Karlsruhe - Kiel - Koblenz - Köln - Kopenhagen - Ludwigsburg - Merseburg - Sachsen - Schweiz - Stuttgart - Westfalen - Württemberg Feuerordnungen aus Dresden Friedrich August I. (Kurfürst und König von Sachsen, 1750-1827): Ihrer Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen, etc. etc. Mandat wegen der neuen Einrichtung in Ansehung der erlittenen Brand-Schäden. Ergangen de Dato Dreßden, am 10. Novembris 1784. [und:] Ihrer Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen, etc. etc. anderweitiges Mandat wegen der neuen Einrichtung in Ansehung der erlittenen Brand-Schäden. Ergangen de Dato Dreßden, am 4 Novembris 1786. [2 Bände.] Dreßden [Dresden], gedruckt und zu finden beym Churfürstl. Sächßl. Ho7fbuchdrucker Carl Christian Meinhold 1784-1786. Quart (31,5 x 20 cm), Rückenbroschuren, (66); (54) S. und eine Falttabelle mit jeweils einer Vignette und einer Schmuckinitiale im Text vereinzelt kleine Wurmspuren im weißen Rand, sonst gute Exemplare - OCLC-Nummer 247068198 und 247097250 - jeweils gedruckt unterzeichnet von "Friedrich August.", "George Wilhelm von Hopffgarten." und "Carl August Segnitz, S." - "Im Jahre 1729 wurde in Sachsen die Generalbrandkasse als staatliche Brandversicherung begründet. Eine Neuorganisation erfolgte 1784 durch die Bildung der Brandversicherungssozietät (eine Art Versicherungsanstalt). Grundlage war die Erfassung aller Gebäude mit ihrem entsprechenden Wert in Katastern." (wikipedia) In beiden Verordnungen befinden sich neben den Ausführungsbestimmungen zahlreiche Formulare, die für eine vollständige Registrierung sorgen sollten. - BEILIEGEND die Folgeverordnungen von 1800 (3 S.), 1802 (7 S.), 1806 (7 S.), 1812 (3 S.) und 1813 (3 S.)
Bestellnummer / order number: 31594
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